Freitag, 6. Januar 2012

Eine der wenigen Konsequenzen aus der Finanzkrise

Eine der wenigen Konsequenzen aus der Finanzkrise und skandalösen Falschberatungen der Geldhäuser sind, dass ein paar Mindeststandards und Qualitätsanforderungen für Bankberater gesetzlich vorgeschrieben und im Wertpapierhandelsgesetz verankert wurden. Dennoch: Die Anlageberatung bei Geldinstituten in Deutschland hat sich laut Stiftung Warentest weiter verschlechtert - allen Beteuerungen der Branche nach der Finanzkrise zum Trotz. Nach Testbesuchen in 21 Banken, Volksbanken und Sparkassen bekamen sechs Institute die schlechteste Note „mangelhaft“. Die Note „gut“ wurde gar nicht vergeben, wie die Stiftung Warentest in Berlin mitteilte. Das Ergebnis fällt damit noch schlechter aus als in einer ersten Studie im vergangenen Jahr. Verbraucherschützer fordern deshalb umgehend mehr Kontrollen.
Die Geldinstitute müssen seit Jahresbeginn ein Beratungsprotokoll erstellen, wenn es im Beratungsgespräch um Wertpapiere geht. In der Untersuchung, für die im März und April 146 Beratungsgespräche in Filialen geführt wurden, sei dies 126 mal der Fall gewesen. Doch bei mehr als der Hälfte der Termine (65 mal) habe es kein Protokoll gegeben, obwohl ausdrücklich danach gefragt worden sei. Die Erstellung eines Gesprächsprotokolls zu verweigern, ist dabei nicht anderes als ein Gesetzesverstoß. Die Protokolle sind für die Verbraucher wichtig, damit im Streitfall belegt werden kann, ob eine Anlageempfehlung für den jeweiligen Anleger angemessen und die notwendigen Risikohinweise tatsächlich erfolgt sind. Der Kunde muss die Beratungsprotokolle unterschreiben.

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